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Filmförderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Bundesregierung fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft mit rund 44 Millionen Euro jährlich. Ziel ist es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und die Qualität sowie Vielfalt des deutschen Filmschaffens zu erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Produzenten und Unternehmen der deutschen Filmwirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Filmförderung in Deutschland wird durch das Filmförderungsgesetz (FFG) geregelt. Das BAFA stellt vorläufige Projektbescheinigungen und Bescheinigungen aus, die bestätigen, dass ein Film den Voraussetzungen der Paragraphen 41, 42 und 44 oder den Paragraphen 43 und 44 entspricht und somit als deutscher Film gilt. Diese Bescheinigungen sind Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln durch die Filmförderungsanstalt (FFA). Bei Anträgen sind kulturelle Kriterien zu beachten, und bei Koproduktionen sind spezifische Nachweise erforderlich. Deutschland hat zudem internationale Koproduktionsabkommen, die den Austausch von Filmen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Filmschaffens erhöhen sollen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 44.000.000 €.

Frist und Status

laufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Filmförderung

Wer kann Filmförderung beantragen?

Produzenten und Unternehmen der deutschen Filmwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Filmförderung?

Förderbetrag: bis 44.000.000 €.

Bis wann kann man Filmförderung beantragen?

laufend

Wer ist Fördergeber von Filmförderung?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ist Filmförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Filmförderung zur Gruppe „bafa_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 44.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit