Ferienreisen für Menschen mit Behinderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Aktion Mensch e.V.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Aktion Mensch fördert die Kosten für Begleitpersonen bei Ferienreisen für Menschen mit Behinderung durch gemeinnützige Organisationen. Die Förderung kann bis zu 400.000 Euro pro Jahr betragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zum Programm
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch e.V..
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ferienreisen für Menschen mit Behinderung
Wer kann Ferienreisen für Menschen mit Behinderung beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Ferienreisen für Menschen mit Behinderung?
Förderbetrag: bis 50 €.
Bis wann kann man Ferienreisen für Menschen mit Behinderung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Ferienreisen für Menschen mit Behinderung?
Fördergeber ist Aktion Mensch e.V.. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit