Zukunftsregionen in Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Programm fördert kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben in Zukunftsregionen Niedersachsens.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Voraussetzungen
Rechtskräftiger Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung der territorialen Strategie.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Produktinformation
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zukunftsregionen in Niedersachsen
Wer kann Zukunftsregionen in Niedersachsen beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Zukunftsregionen in Niedersachsen?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Zukunftsregionen in Niedersachsen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Wer ist Fördergeber von Zukunftsregionen in Niedersachsen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2029
- Förderregion
- Niedersachsen