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Zukunftsregionen in Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Programm fördert kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben in Zukunftsregionen Niedersachsens.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Dieses Programm richtet sich an Akteure in den Zukunftsregionen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und Aufnahme in das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ erhalten haben. Ziel ist es, über die gezielte themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen und/oder kreisfreien Städten über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus und unter Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen und so einen Beitrag zur Bewältigung der zentralen regionalen Herausforderungen zu leisten. Die Beantragung der Entwicklungs- und Modellvorhaben steht im Fokus. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 40% im Programmgebiet SER und 60% im Programmgebiet ÜR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Voraussetzungen

Rechtskräftiger Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung der territorialen Strategie.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Produktinformation

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Häufige Fragen zu Zukunftsregionen in Niedersachsen

Wer kann Zukunftsregionen in Niedersachsen beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Zukunftsregionen in Niedersachsen?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Zukunftsregionen in Niedersachsen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.

Wer ist Fördergeber von Zukunftsregionen in Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2029
Förderregion
Niedersachsen