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Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft unterstützt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Emschergenossenschaft und Lippeverband.

Was wird gefördert?

Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft unterstützt. Folgende einzelfallbezogene Maßnahmen können finanziert werden: Beseitigung der offenen Ableitung von Abwasser durch den Bau unterirdischer Kanäle, Umgestaltung der Wasserläufe, sodass sie wieder zu einem Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden, in Stadtregionen den Menschen als Erholungs- und Erlebnisräume dienen und Leitstrukturen in der freien Landschaft bilden. Die mit den abgerufenen Mitteln finanzierten Investitionen müssen den geltenden Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit entsprechen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können bis zum 30.11. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Die mit den abgerufenen Mitteln finanzierten Investitionen müssen den geltenden Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Belegliste als Nachweis

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft

Wer kann Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft beantragen?

Emschergenossenschaft und Lippeverband

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft?

Förderbetrag: ab 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft beantragen?

Anträge können bis zum 30.11. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit