Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft unterstützt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Emschergenossenschaft und Lippeverband.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können bis zum 30.11. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Die mit den abgerufenen Mitteln finanzierten Investitionen müssen den geltenden Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Belegliste als Nachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft
Wer kann Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft beantragen?
Emschergenossenschaft und Lippeverband
Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft?
Förderbetrag: ab 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft beantragen?
Anträge können bis zum 30.11. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Darlehen für nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit