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Familienwohnen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung von Familien bei der Finanzierung von Wohneigentum oder gemeinschaftlichen Bauprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm Familienwohnen bietet einen Förderkredit bis zu 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen. Es beinhaltet zinsgünstige Darlehen mit zusätzlichen Zinsabschlägen für einkommensschwache Familien und energetische Sanierungen. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit fest.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 80.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung müssen eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise,Bau- oder Kaufverträge

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Häufige Fragen zu Familienwohnen

Wer kann Familienwohnen beantragen?

Familien

Wie hoch ist die Förderung bei Familienwohnen?

Förderbetrag: bis 80.000 €. Förderquote: 0 %.

Wer ist Fördergeber von Familienwohnen?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 80.000 €
Förderquote
0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen