Familienwohnen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Unterstützung von Familien bei der Finanzierung von Wohneigentum oder gemeinschaftlichen Bauprojekten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 80.000 €.
Frist und Status
Antragstellung das 18
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung müssen eingehalten werden.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise,Bau- oder Kaufverträge
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Familienwohnen
Wer kann Familienwohnen beantragen?
Familien
Wie hoch ist die Förderung bei Familienwohnen?
Förderbetrag: bis 80.000 €. Förderquote: 0 %.
Bis wann kann man Familienwohnen beantragen?
Antragstellung das 18
Wer ist Fördergeber von Familienwohnen?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 80.000 €
- Förderquote
- 0 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen