Familienbildung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Die Familienbildung im Land Brandenburg bietet vielfältige Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eltern und Familien.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Familienbildung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Familienbildung
Wer kann Familienbildung beantragen?
Eltern und Familien
Wer ist Fördergeber von Familienbildung?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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