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Zuschuss zur Schaffung von Frauenhausplätzen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Land Schleswig-Holstein fördert investive Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Frauenhausplätze zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreise, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände, gemeinnützige Träger.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein fördert mit Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität investive Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Frauenhausplätze. Ziel ist der Ausbau der Schutz- und Unterbringungskapazitäten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Schleswig-Holstein. Gefördert wird die Schaffung neuer Frauenhausplätze insbesondere durch Neubau von Frauenhäusern, Erwerb bestehender Immobilien einschließlich notwendiger Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie wesentliche Erweiterung bestehender Frauenhäuser. Ein ersetzender Neubau ist förderfähig, wenn dadurch die Platzkapazität um mindestens 50 Prozent erhöht wird. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 %. Das Mindestvolumen des Vorhabens beträgt 50.000 Euro.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Antragstellung ist erst nach erfolgreicher Auswahl des Vorhabens möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und gemeinnützige Träger.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular Auswahlverfahren,Projekt- und Nutzungskonzept,Bauzeichnungen,Baubeschreibung,Wohnflächenberechnung,Kostenberechnung nach DIN 276,Bauzeitenplan,Finanzierungsplan,Nachweis der langfristigen Nutzbarkeit,Betriebskonzept für das Frauenhaus

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur Schaffung von Frauenhausplätzen

Wer kann Zuschuss zur Schaffung von Frauenhausplätzen beantragen?

Kreise, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände, gemeinnützige Träger

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Schaffung von Frauenhausplätzen?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Schaffung von Frauenhausplätzen beantragen?

Antragstellung ist erst nach erfolgreicher Auswahl des Vorhabens möglich.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Schaffung von Frauenhausplätzen?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein