VeröffentlichtZuschuss | Beteiligung

Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Hessen unterstützt innovative Unternehmensneugründungen durch Zuschüsse und Beteiligungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Kapital in Form offener oder stiller Beteiligungen. Handelt es sich bei Ihrem neu zu gründenden Unternehmen um ein hochtechnologiebasiertes Unternehmen in einer Gründungseinrichtung mit speziellem Betreuungs- und Beratungsangebot, können Sie auch Zuschüsse erhalten. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee und die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie mit der Gründung in Zusammenhang stehende Ausgaben wie Mieten, Personal, Sachausgaben, Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen, Betriebsmittel, Markterschließung und Ausbildung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 800.000 Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ). Liegt Ihr Unternehmen im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), erhalten Sie ein BSÄ von bis zu EUR 1,2 Millionen. Planen Sie eine Existenzgründung im hochtechnologiebasierten Bereich in einer besonderen Gründungseinrichtung, können Sie einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine innovative gewerbliche Unternehmen nach KMU-Definition der EU bis zu 5 Jahre nach Gründung, die ihre Betriebsstätte und ihren steuerlichen Sitz in Hessen haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen kreditwürdig sein und Ihre Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen

Wer kann Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen?

Förderbetrag: bis 1.200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Beteiligung
Förderregion
Hessen