Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Hessen unterstützt innovative Unternehmensneugründungen durch Zuschüsse und Beteiligungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine innovative gewerbliche Unternehmen nach KMU-Definition der EU bis zu 5 Jahre nach Gründung, die ihre Betriebsstätte und ihren steuerlichen Sitz in Hessen haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen kreditwürdig sein und Ihre Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen
Wer kann Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen beantragen?
Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen?
Förderbetrag: bis 1.200.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Beteiligung
- Förderregion
- Hessen