EZ-Kleinprojektefonds – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Der EZ-Kleinprojektefonds unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung von Projekten im Globalen Süden mit bis zu 50.000 Euro zur Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zum Programm
• Link zum Leitfaden Antragsprozess
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EZ-Kleinprojektefonds
Wer kann EZ-Kleinprojektefonds beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei EZ-Kleinprojektefonds?
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Bis wann kann man EZ-Kleinprojektefonds beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von EZ-Kleinprojektefonds?
Fördergeber ist W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderart
- Entwicklungszusammenarbeit
- Förderregion
- Bundesweit