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Antrag möglichEntwicklungszusammenarbeit

EZ-Kleinprojektefonds – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der EZ-Kleinprojektefonds unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung von Projekten im Globalen Süden mit bis zu 50.000 Euro zur Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Der EZ-Kleinprojektefonds fördert Projekte im Globalen Süden mit einer anteiligen Summe bis zur Höhe von 50.000 Euro. Prüfung und Förderung der Projekte werden von den Schmitz-Stiftungen für Antragsteller aus den westdeutschen Bundesländern und von der Stiftung Nord-Süd-Brücken für Antragsteller aus Berlin und den ostdeutschen Bundesländer übernommen.

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen (eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen und Treuhandstiftungen), die entwicklungspolitische Klein- und Kleinstprojekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden (lt. DAC-Liste der Entwicklungsländer in der jeweils gültigen Fassung) unterstützen und begleiten wollen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Gefördert werden Projekte, die armen und benachteiligten Menschen helfen, ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Selbsthilfeansätze sollen aufgegriffen, sinnvoll verstärkt und langfristig abgesichert werden. Es wird großen Wert auf eine partnerschaftliche und partizipative Projektplanung gelegt.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm
  • • Link zum Leitfaden Antragsprozess

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu EZ-Kleinprojektefonds

Wer kann EZ-Kleinprojektefonds beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei EZ-Kleinprojektefonds?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Bis wann kann man EZ-Kleinprojektefonds beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von EZ-Kleinprojektefonds?

Fördergeber ist W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
  • → Shaping the Future
  • → ERP-Gründerkredit - StartGeld

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart
Entwicklungszusammenarbeit
Förderregion
Bundesweit

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