Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschüsse für innovative Vorhaben im Wohnungsbau und Städtebau.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_exwost". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt im Bereich der Modellvorhaben sind Akteure des Wohnungsbaus und Städtebaus.
Antragsteller müssen sich in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland bewerben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)
Wer kann Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) beantragen?
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) zur Gruppe „bmwsb_exwost". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit