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Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse für innovative Vorhaben im Wohnungsbau und Städtebau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau. Gefördert werden: die wissenschaftliche Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben (Modellvorhaben), Fachgutachten, Initiativen und Fachveranstaltungen sowie die Dokumentation guter Beispiele. Die Themen werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium definiert und mit den Ländern abgestimmt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der einzelnen Maßnahme und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von gesonderten Ausschreibungen. Bewerbungen für Modellvorhaben können Sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_exwost". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt im Bereich der Modellvorhaben sind Akteure des Wohnungsbaus und Städtebaus.

Antragsteller müssen sich in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland bewerben.

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Häufige Fragen zu Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Wer kann Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) beantragen?

Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) zur Gruppe „bmwsb_exwost". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit