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Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Zuschüsse für innovative Vorhaben im Wohnungsbau und Städtebau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau. Gefördert werden: die wissenschaftliche Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben (Modellvorhaben), Fachgutachten, Initiativen und Fachveranstaltungen sowie die Dokumentation guter Beispiele. Die Themen werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium definiert und mit den Ländern abgestimmt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der einzelnen Maßnahme und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von gesonderten Ausschreibungen. Bewerbungen für Modellvorhaben können Sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_exwost“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Wer kann Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) beantragen?

Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) zur Gruppe „bmwsb_exwost". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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