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EXIST-Gründungsstipendium – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung anspruchsvolle, innovative Gründungsprojekte unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Begleitung von Gründungsteams. Sie erhalten die Förderung für die Entwicklung von einer Geschäftsidee zu einem Business plan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen und die gezielte Vorbereitung einer Gründung. Wenn Sie gefördert werden, erhält Ihr Gründungsteam eine begleitende Beratung durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk. Sie können einen Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bekommen. Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal 3 Personen in Höhe von EUR 1.000 monatlich für Studierende, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben, EUR 2.000 monatlich für Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung, EUR 2.500 monatlich für Absolventinnen und Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss und EUR 3.000 monatlich für promovierte Gründerinnen und Gründer. Für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen und Gründer werden monatlich EUR 150,00 pro Kind als Kinderzuschlag gewährt. Sachausgaben können in Höhe von bis zu EUR 10.000 für Einzelgründungen beziehungsweise EUR 30.000 für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und eine Gründungsberatung können bis zu EUR 5.000 gewährt werden. Zusätzlich können Sie bis zu EUR 10.000 pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten. Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin können Sie zusätzlich jeweils EUR 2.500 erhalten. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr. Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_exist_gruendungsstipendiu“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen und die in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein müssen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die projektbegleitende Gründungsbetreuung ist durch ein Gründungsnetzwerk gewährleistet, das weitere Voraussetzungen erfüllt.

Die antragstellende Einrichtung muss dem Gründungsteam eine Mentorin oder einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Fördermittel verwalten.

Die Mitglieder Ihres Gründungsteams müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Hochschulabschluss erworben haben oder waren in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis an einer Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung beschäftigt.

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen.

Die Unternehmensgründung darf nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dienen.

Von der Förderung ausgeschlossen ist die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu EXIST-Gründungsstipendium

Wer kann EXIST-Gründungsstipendium beantragen?

Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule

Wie hoch ist die Förderung bei EXIST-Gründungsstipendium?

Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man EXIST-Gründungsstipendium beantragen?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von EXIST-Gründungsstipendium?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist EXIST-Gründungsstipendium mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört EXIST-Gründungsstipendium zur Gruppe „bmwi_exist_gruendungsstipendiu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 3.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit