Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung anspruchsvolle, innovative Gründungsprojekte unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_exist_gruendungsstipendiu“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen und die in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein müssen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die projektbegleitende Gründungsbetreuung ist durch ein Gründungsnetzwerk gewährleistet, das weitere Voraussetzungen erfüllt.
Die antragstellende Einrichtung muss dem Gründungsteam eine Mentorin oder einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Fördermittel verwalten.
Die Mitglieder Ihres Gründungsteams müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Hochschulabschluss erworben haben oder waren in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis an einer Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung beschäftigt.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen.
Die Unternehmensgründung darf nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dienen.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule
Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört EXIST-Gründungsstipendium zur Gruppe „bmwi_exist_gruendungsstipendiu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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