EXIST-Gründungsstipendium – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung anspruchsvolle, innovative Gründungsprojekte unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 3.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_exist_gruendungsstipendiu“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen und die in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein müssen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die projektbegleitende Gründungsbetreuung ist durch ein Gründungsnetzwerk gewährleistet, das weitere Voraussetzungen erfüllt.
Die antragstellende Einrichtung muss dem Gründungsteam eine Mentorin oder einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Fördermittel verwalten.
Die Mitglieder Ihres Gründungsteams müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Hochschulabschluss erworben haben oder waren in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis an einer Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung beschäftigt.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen.
Die Unternehmensgründung darf nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dienen.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EXIST-Gründungsstipendium
Wer kann EXIST-Gründungsstipendium beantragen?
Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule
Wie hoch ist die Förderung bei EXIST-Gründungsstipendium?
Förderbetrag: 1.000 € – 3.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man EXIST-Gründungsstipendium beantragen?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Wer ist Fördergeber von EXIST-Gründungsstipendium?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist EXIST-Gründungsstipendium mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört EXIST-Gründungsstipendium zur Gruppe „bmwi_exist_gruendungsstipendiu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 3.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit