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Antrag möglichZuschuss

EXIST-Gründungsstipendium – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Das EXIST-Gründungsstipendium fördert innovative Gründungsvorhaben von Studierenden und Absolventen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gründungsinteressierte Studierende, Absolventen, Wissenschaftler.

Was wird gefördert?

Gefördert werden gründungsinteressierte Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Förderung umfasst personengebundene Stipendien, Sachausgaben und Coaching für die Durchführung eines anspruchsvollen innovativen Gründungsvorhabens. Die Antragstellung erfolgt bis spätestens 31.12.2027 beim Projektträger Jülich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 250.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antragstellung bis spätestens 31.12.2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Die Gründungsidee muss innovativ sein und einen klaren Kundennutzen aufweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Businessplan,Nachweis der Einbindung in ein Gründungsnetzwerk

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Häufige Fragen zu EXIST-Gründungsstipendium

Wer kann EXIST-Gründungsstipendium beantragen?

Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gründungsinteressierte Studierende, Absolventen, Wissenschaftler

Wie hoch ist die Förderung bei EXIST-Gründungsstipendium?

Förderbetrag: 1.000 € – 250.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man EXIST-Gründungsstipendium beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Antragstellung bis spätestens 31.12.2027

Wer ist Fördergeber von EXIST-Gründungsstipendium?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit

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