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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: September 2026 · Geprüft vor 45 Tagen

Wenn Sie ein Projekt zur Förderung von Beschäftigung, Bildung oder sozialen Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.

Was wird gefördert?

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Der Freistaat Bayern hat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF Plus im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ entwickelt und verfolgt dabei in dem bayerischen ESF +-Programm „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ folgende spezifische Ziele: Beschäftigung: Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt. Bildung: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. Soziale Inklusion: Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen. Die Umsetzung der spezifischen Ziele erfolgt im Rahmen folgender Förderaktionen: Prioritätsachse 1 – Beschäftigung, Bildung und Inklusion Aktion 1.1: Qualifizierung von Erwerbstätigen Aktion 1.2: Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte Aktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung Aktion 2: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen Aktion 3: Vorgründungscoaching Aktion 4: Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen (Fit for Work Chance Ausbildung) Aktion 5: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen Aktion 6: Praxisklassen an Mittelschulen Aktion 7: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) Aktion 8: Förderung im Vorschulbereich Aktion 9: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Neustart Aktion 10.1: Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose Aktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund Aktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching Prioritätsachse 2 – Innovative Maßnahmen Aktionen 12, 13, 14: Soziale Innovation Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderaktionen erhalten Sie in den Förderrichtlinien und -hinweisen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Förderaktionen.

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.

Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.

Sie müssen Ihr Projekt innerhalb Bayerns durchführen.

Die Projekteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über Referenzen,zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem,Auditierung oder Gütesiegel

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern

Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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