Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung von Projekten zur Beschäftigung, Bildung und sozialen Inklusion in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen.
Antragsteller müssen Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über Referenzen,zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem,Auditierung oder Gütesiegel
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände
Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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