Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 45 Tagen
Wenn Sie ein Projekt zur Förderung von Beschäftigung, Bildung oder sozialen Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Förderaktionen.
Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.
Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
Sie müssen Ihr Projekt innerhalb Bayerns durchführen.
Die Projekteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über Referenzen,zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem,Auditierung oder Gütesiegel
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände
Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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