Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Der ESF+ ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen.
Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen
Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.
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