Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Der ESF+ ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) beantragen?
Unternehmen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen
Bis wann kann man Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) beantragen?
Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027
Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Kofinanzierung
- Förderregion
- Bundesweit