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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Der ESF+ ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen.

Was wird gefördert?

Der ESF+ bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Förderung erfolgt insbesondere in Bereichen wie Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, aktive Inklusion und soziale Integration von Benachteiligten. Für den Zeitraum 2021–2027 stehen dem ESF+ 99,2 Mrd. € zur Verfügung, davon 762 Mio. € zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Innovation.

Frist und Status

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen

Bis wann kann man Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) beantragen?

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.

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