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Antrag möglichZuschuss

Europäischer Sozialfonds (ESF+) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Der ESF+ ist das zentrale Instrument der EU für Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, aktive Inklusion, die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen, die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen. In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_esf_plus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Der ESF+ richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern.

Maßgeblich sind dabei die nationalen und regionalen Programme, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Europäischer Sozialfonds (ESF+)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Europäischer Sozialfonds (ESF+) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds (ESF+)

Wer kann Europäischer Sozialfonds (ESF+) beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson

Bis wann kann man Europäischer Sozialfonds (ESF+) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds (ESF+)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäischer Sozialfonds (ESF+) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäischer Sozialfonds (ESF+) zur Gruppe „eu_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
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Zuschuss
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bundesweit

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