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Europäischer Sozialfonds (ESF+) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Der ESF+ ist das zentrale Instrument der EU für Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, aktive Inklusion, die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen, die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen. In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Der ESF+ richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern.

Maßgeblich sind dabei die nationalen und regionalen Programme, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds (ESF+)

Wer kann Europäischer Sozialfonds (ESF+) beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson

Bis wann kann man Europäischer Sozialfonds (ESF+) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds (ESF+)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäischer Sozialfonds (ESF+) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäischer Sozialfonds (ESF+) zur Gruppe „eu_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit