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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der EMFAF fördert innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung maritimer Ressourcen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der EMFAF bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union. Die Ziele des Fonds sind die Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen, die Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Die Maßnahmen des Fonds werden überwiegend in Form von operationellen Programmen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Förderung erfolgt meistens in Form von Zuschüssen. In Deutschland beteiligen sich 10 Bundesländer am EMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_emfaf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, die im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind.

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Häufige Fragen zu Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Wer kann Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) zur Gruppe „eu_emfaf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit