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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Der EFRE unterstützt die regionale Wettbewerbsfähigkeit und bewältigt strukturpolitische Herausforderungen in den Regionen der EU.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken. In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE. Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt: Investitionen in die Infrastruktur, angewandte Forschung und Innovation, Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen, produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen, Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte, Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten, technische Hilfe.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 70 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.

Nicht förderfähig

  • In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027)

Wer kann Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021–2027) zur Gruppe „eu_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit