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Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der EGF unterstützt Maßnahmen zur sozialverträglichen Abwicklung von Entlassungen infolge von Strukturveränderungen in der Weltwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um Entlassungen sozialverträglich abzuwickeln. Im Mittelpunkt des EGF stehen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, deren Zweck es ist, den entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rasch wieder zu einem festen Arbeitsplatz zu verhelfen. Gefördert werden nur Personen, die ihre Arbeit im Zuge der Digitalisierung, der Automatisierung, des Übergangs zu einer CO2 -armen Wirtschaft oder aufgrund anderer Neuerungen verlieren, und zwar unabhängig von den Gründen für die Entlassung. Gefördert werden auch Selbstständige, Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter oder befristet Beschäftigte. Die betroffenen Unternehmen selbst werden nicht durch den EGF gefördert. Mitfinanziert werden Maßnahmen wie Hilfe bei der Arbeitssuche, Karriereberatung, Ausbildung und Umschulung, Betreuung und Coaching, Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen. Beihilfen für die Arbeitssuche, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, Mobilitätsbeihilfen, Betreuungsbeihilfen, Fortbildungsbeihilfen oder Beihilfen zum Lebensunterhalt zählen ebenfalls dazu. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Förderdauer beträgt 24 Monate von Beginn der Antragstellung. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 65 Prozent und 85 Prozent der geschätzten Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen. Die Investitionen in die Selbstständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten dürfen EUR 22.000 je entlassenen Arbeitnehmer nicht übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 22.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_egf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten, in denen einzelne Regionen oder Unternehmen besonders schwer vom globalisierungsbedingten Strukturwandel betroffen sind.

Es müssen bestimmte Entlassungskriterien erfüllt sein.

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Häufige Fragen zu Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Wer kann Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)?

Förderbetrag: bis 22.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Gruppe „eu_egf". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 22.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit