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Antrag möglichZuschuss

Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 91 Tagen

Das Programm URBACT fördert die europäische territoriale Zusammenarbeit im Bereich Stadtentwicklung und Wohnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune.

Was wird gefördert?

URBACT richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine und Kommunen. Es wird als Zuschuss vergeben und ist bundesweit verfügbar. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge sind auf der Grundlage von Aufrufen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V..

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_urbact“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT

Wer kann Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT beantragen?

Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT?

Fördergeber ist Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT zur Gruppe „eu_urbact". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

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