Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie mit angrenzenden Drittländern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_interreg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.
Nicht förderfähig
- •Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)
Wer kann Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) zur Gruppe „eu_interreg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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