VeröffentlichtZuschuss

Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie mit angrenzenden Drittländern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit werden folgende Maßnahmen mitfinanziert: die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen angrenzenden Regionen zur Förderung der integrierten Regionalentwicklung („Interreg A“), transnationale und maritime Zusammenarbeit in größeren transnationalen Gebieten oder im Umkreis von Meeresbecken mit dem Ziel einer stärkeren territorialen Integration („Interreg B“), interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der Effektivität der Kohäsionspolitik („Interreg C“), Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage zur Erleichterung ihrer regionalen Integration in ihrer Nachbarschaft („Interreg D“). Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung beteiligt sich finanziell an den Kooperationsprogrammen. Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_interreg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.

Nicht förderfähig

  • Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)

Wer kann Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) zur Gruppe „eu_interreg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit