Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 92 Tagen
Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie zwischen den EU -Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, Partnerländern, sonstigen Gebieten beziehungsweise überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_interreg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) zur Gruppe „eu_interreg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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