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Antrag möglichZuschuss

Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 92 Tagen

Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie zwischen den EU -Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, Partnerländern, sonstigen Gebieten beziehungsweise überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Programm wird von der Europäischen Kommission gefördert und richtet sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Es handelt sich um eine Zuschussförderung, die bundesweit verfügbar ist. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_interreg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.

Nicht förderfähig

  • •Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.

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Häufige Fragen zu Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)

Wer kann Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) zur Gruppe „eu_interreg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

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