Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Das Programm fördert Projekte zur Entwicklung von Stadtteilen in Berlin.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.
Anträge sind im Rahmen der jährlichen Projektaufrufe vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Bezirke, Hauptverwaltungen, Personengesellschaften oder juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie im Einklang stehen.
Es muss sich aus dem integrierten Handlungskonzept der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere ableiten lassen.
Ihr Projekt darf keine Pflicht- oder Regelaufgabe des Landes Berlin darstellen.
Vergleichbare Angebote dürfen innerhalb der Kulisse nicht oder nicht ausreichend verfügbar sein.
Bei baulichen Maßnahmen müssen Sie die Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke nachweisen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Europa im Quartier zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge sind im Rahmen der jährlichen Projektaufrufe vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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