Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von bi- und multilateralen europäischen Verbundvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die technologischen Zielsetzungen müssen im Einklang mit den Herausforderungen des Multi Annual Plans (MAP) des EUREKA Clusters stehen.
Eine starke Einbindung von KMU in die Wertschöpfungskette ist erforderlich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob EUREKA Cluster Förderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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