EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie Kooperationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Ihre positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide die Summe von EUR 200.000 pro Jahr nicht überschritten haben (Prosperitätsgrenze).
Sie müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzeptes nachweisen.
Wenn Sie im Bereich „Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof“ investieren, dürfen Sie die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.
Sie müssen die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern.
Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft von der Förderung ausgeschlossen.
Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)
Wer kann EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)?
Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) beantragen?
Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.
Wer ist Fördergeber von EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz