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EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit in nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen erschließen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE). Sie erhalten die Förderung unter anderem für Investitionen in Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen, wenn sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht begünstigt werden können, Fremdenverkehr (Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen), bäuerliche Gastronomie, Einzelhandel, bäuerliches Handwerk, Familien- und Altenbetreuung sowie die Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 200.000. Sie können die Förderung ab einem Investitionsvolumen von EUR 10.000 erhalten. Ihren Antrag auf die Förderung reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein. Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie Kooperationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Ihre positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide die Summe von EUR 200.000 pro Jahr nicht überschritten haben (Prosperitätsgrenze).

Sie müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzeptes nachweisen.

Wenn Sie im Bereich „Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof“ investieren, dürfen Sie die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.

Sie müssen die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern.

Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft von der Förderung ausgeschlossen.

Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)

Wer kann EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)?

Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) beantragen?

Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.

Wer ist Fördergeber von EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 200.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz