Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent des Umsatzes durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften,die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oderals landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Darüber hinaus sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegattinnen und Ehegatten sowie mitarbeitende Familienarbeitskräfte gemäß § 1 Absatz 8 ALG antragsberechtigt, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).Sie müssen die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens, ein Investitions- und Marketingkonzept und eine geeignete fachliche Qualifikation nachweisen.Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) darf bei der Antragstellung im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 140.000 pro Jahr nicht überschritten haben.
Für Ehepaare liegt die Grenze bei EUR 170.000.Sie müssen die geförderten Bauten und baulichen Anlagen für 12 Jahre, die geförderten Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräte für 5 Jahre nach Abschlusszahlung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern.Wenn Sie im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ investieren, können Sie die Förderung nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten erhalten.Wenn Sie in die Pensionspferdehaltung investieren, müssen Sie spezifische bauliche Anforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen.Bei Investitionen mit einem zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumen von über EUR 100.000 müssen Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer heranziehen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Investitionen zur Erzeugung ausschließlich landwirtschaftlicher Produkte,Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft,Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen undLandkauf.
Zudem sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts von der Förderung ausgeschlossen.
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Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 25 %.
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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