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EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Union (EU)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das LIFE-Programm fördert Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz in den Jahren 2021 bis 2027.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Ziel des Programms LIFE ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practice in Europa zu etablieren und die entsprechende Politik und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Das Programm gliedert sich in die Teilprogramme Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Energiewende. Es werden Zuschüsse für Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Projekte und weitere Maßnahmen gewährt, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, in bestimmten Teilprogrammen bis zu 75 oder 95 Prozent.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union (EU).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_life". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen.

Ein-Mensch-Unternehmen sind ausgeschlossen.

Nicht förderfähig

  • Ein-Mensch-Unternehmen

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Häufige Fragen zu EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)

Wer kann EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)?

Fördergeber ist Europäische Union (EU). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) zur Gruppe „eu_life". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit