EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Union (EU)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das LIFE-Programm fördert Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz in den Jahren 2021 bis 2027.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union (EU).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_life“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen.
Ein-Mensch-Unternehmen sind ausgeschlossen.
Nicht förderfähig
- •Ein-Mensch-Unternehmen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)
Wer kann EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)?
Fördergeber ist Europäische Union (EU). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört EU - LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027) zur Gruppe „eu_life". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit