Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik.
Antragsberechtigt sind: Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Entwicklung und Erprobung der Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen, Berücksichtigung der Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten, sozialpartnerschaftlicher Ansatz, Einbindung relevanter Sozialpartner, Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.
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Jetzt Projekt prüfenTarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.
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