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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Wandel der Arbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur durchführen. Gefördert werden Projekte in den Handlungsfeldern: Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein und das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Entwicklung und Erprobung der Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen, Berücksichtigung der Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten, sozialpartnerschaftlicher Ansatz, Einbindung relevanter Sozialpartner, Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.

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Häufige Fragen zu Wandel der Arbeit

Wer kann Wandel der Arbeit beantragen?

Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Wandel der Arbeit?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Wandel der Arbeit beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Wandel der Arbeit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit

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