ESF-Sozialpartnerrichtlinie – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie unterstützt Projekte zur Förderung von sozialen Innovationen und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Projekte zur Förderung von sozialen Innovationen und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF-Sozialpartnerrichtlinie
Wer kann ESF-Sozialpartnerrichtlinie beantragen?
Projekte zur Förderung von sozialen Innovationen und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen
Wer ist Fördergeber von ESF-Sozialpartnerrichtlinie?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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