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ESF-Sozialpartnerrichtlinie – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie unterstützt Projekte zur Förderung von sozialen Innovationen und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projekte zur Förderung von sozialen Innovationen und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen.

Was wird gefördert?

Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die soziale Innovationen fördern und die Beschäftigungschancen in Nordrhein-Westfalen verbessern. Ziel ist es, die Integration von benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt zu stärken und die soziale Teilhabe zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF-Sozialpartnerrichtlinie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Wer kann ESF-Sozialpartnerrichtlinie beantragen?

Projekte zur Förderung von sozialen Innovationen und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen

Wer ist Fördergeber von ESF-Sozialpartnerrichtlinie?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen