ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen in Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 850 € – 1.700 €.
Frist und Status
Antragsverfahren ist zweistufig mit festgelegten Stichtagen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die einzelnen Promotionen sind Arbeitspakete innerhalb Ihres Gesamtvorhabens.
Sie müssen bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben eine geschlechterparitätische Besetzung anstreben.
Sie sprechen weibliche Promovierende sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen an.
Industriepromotionen müssen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz in Sachsen und sächsischer Hochschulen aufweisen.
Daher muss eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens EUR 850,00 Euro pro Promotion und Monat erfolgen.
Im Rahmen von Landesinnovationspromotionen erforschen Sie Themen, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen.
Als Universität können Sie in einem kooperativen Promotionsverfahren mit einer Fachhochschule zusammenarbeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen
Wer kann ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen beantragen?
Hochschulen in Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen?
Förderbetrag: 850 € – 1.700 €.
Bis wann kann man ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen beantragen?
Antragsverfahren ist zweistufig mit festgelegten Stichtagen.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 850 € – 1.700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen