ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung, insbesondere für Frauen, durch Zuschüsse für Promotionsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen in Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 850 € – 1.700 €.
Frist und Status
Antragsverfahren ist zweistufig mit festgelegten Stichtagen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie geschlechterparitätische Besetzung und Mitfinanzierung durch Dritte.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen
Wer kann ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen beantragen?
Hochschulen in Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen?
Förderbetrag: 850 € – 1.700 €.
Bis wann kann man ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen beantragen?
Antragsverfahren ist zweistufig mit festgelegten Stichtagen.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 850 € – 1.700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen