Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen in Sachsen.
Der Förderbetrag liegt bei 850 € – 1.700 €.
Antragsverfahren ist zweistufig mit festgelegten Stichtagen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die einzelnen Promotionen sind Arbeitspakete innerhalb Ihres Gesamtvorhabens.
Sie müssen bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben eine geschlechterparitätische Besetzung anstreben.
Sie sprechen weibliche Promovierende sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen an.
Industriepromotionen müssen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz in Sachsen und sächsischer Hochschulen aufweisen.
Daher muss eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens EUR 850,00 Euro pro Promotion und Monat erfolgen.
Im Rahmen von Landesinnovationspromotionen erforschen Sie Themen, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen.
Als Universität können Sie in einem kooperativen Promotionsverfahren mit einer Fachhochschule zusammenarbeiten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHochschulen in Sachsen
Förderbetrag: 850 € – 1.700 €.
Antragsverfahren ist zweistufig mit festgelegten Stichtagen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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