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ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen zur Ausschöpfung individueller Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere Frauen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen in Sachsen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Sie erhalten die Förderung für Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen sowie zur Lehre befähigen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten für eine Laufzeit normalerweise von bis zu 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.

Die Zielgruppe sind Nachwuchsforschende, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags beendet haben.

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Häufige Fragen zu ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen

Wer kann ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen beantragen?

Hochschulen in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen beantragen?

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen