VeröffentlichtZuschuss

ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie Vorhaben für Nachwuchsforschende – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen in Sachsen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Sie erhalten die Förderung für Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen sowie zur Lehre befähigen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten für eine Laufzeit normalerweise von bis zu 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB -Förderportal.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Nachwuchsforschende, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags zur Förderung der Nachwuchsforschungsgruppe beendet haben oder den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt haben oder Meisterschülerinnen oder Meisterschüler an Kunsthochschulen sind.

Sie müssen Ihre Nachwuchsforschungsgruppe aus Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen bilden, die aus mindestens 3 Nachwuchsforschenden besteht.

Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe bis zu 5 Nachwuchsforschende, kann eine Forschende oder ein Forschender über 54 Jahre alt sein.

Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe mehr als 5 Nachwuchsforschenden, können 2 Forschende über 54 Jahre alt sein.

Bei diesen Personen gelten nicht die Fristen zur Beendigung des Studiums oder der Promotion.

Sie sprechen weibliche Promovierende sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen an.

Sie müssen bei der Konzipierung von Nachwuchsforschungsgruppen auf eine geschlechterparitätische Besetzung achten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen

Wer kann ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen beantragen?

Hochschulen in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen beantragen?

Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen