ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen zur Ausschöpfung individueller Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere Frauen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen in Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Zielgruppe sind Nachwuchsforschende, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags beendet haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen
Wer kann ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen beantragen?
Hochschulen in Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen beantragen?
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen