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ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von sozial innovativen Lösungsansätzen zur Stärkung der sozialen Innovationskraft in Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger oder Trägerverbund juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm zielt darauf ab, sozial innovative Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen zu fördern, die einen klaren Bezug zur Entwicklung, Einführung und modellhaften Erprobung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) in den Themen- und Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit aufweisen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

Voraussetzungen

Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung unter Rechtsgrundlagen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen

Wer kann ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen beantragen?

Träger oder Trägerverbund juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 95 %.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen