ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von sozial innovativen Lösungsansätzen zur Stärkung der sozialen Innovationskraft in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger oder Trägerverbund juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung unter Rechtsgrundlagen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen
Wer kann ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen beantragen?
Träger oder Trägerverbund juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 95 %.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Modellvorhaben für soziale Innovationen?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 95 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen