ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der Selbständigkeit von Frauen durch Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Unternehmerinnen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung im Fördergegenstand A 2
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Voraussetzungen
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen.
Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen
Wer kann ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen beantragen?
Gründerinnen und Unternehmerinnen
Bis wann kann man ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen beantragen?
Antragstellung im Fördergegenstand A 2
Wer ist Fördergeber von ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen?
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
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