Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung der Selbständigkeit von Frauen durch Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen.
Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Unternehmerinnen.
Antragstellung im Fördergegenstand A 2
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen.
Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich.
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Jetzt Projekt prüfenGründerinnen und Unternehmerinnen
Antragstellung im Fördergegenstand A 2
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
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