ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der Selbständigkeit von Frauen durch Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Unternehmerinnen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).
Voraussetzungen
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen.
Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen
Wer kann ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen beantragen?
Gründerinnen und Unternehmerinnen
Bis wann kann man ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen beantragen?
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen?
Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.
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