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ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB (Sächsische Aufbaubank)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung der Selbständigkeit von Frauen durch Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Unternehmerinnen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Etablierung und Festigung ihrer selbständigen Tätigkeit. Gefördert werden Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation sowie die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces. Ziel ist es, Frauen in der Unternehmensgründung und -führung zu unterstützen.

Frist und Status

Antragstellung im Fördergegenstand A 2

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sächsische Aufbaubank).

Voraussetzungen

Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen.

Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen

Wer kann ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen beantragen?

Gründerinnen und Unternehmerinnen

Bis wann kann man ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen beantragen?

Antragstellung im Fördergegenstand A 2

Wer ist Fördergeber von ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen?

Fördergeber ist SAB (Sächsische Aufbaubank). Quelle: sab.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen