Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.
weitere Informationen Näheres zur Kostenerstattung regeln die ergänzenden Förderkriterien.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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