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Antrag möglichZuschuss

ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Mit modellhaften Projekten (Ideenwettbewerben) werden Arbeitslose und Langzeitarbeitslose unterstützt, um arbeitsmarktrelevante Qualifikationen und Teilqualifikationen zu vermitteln. Dazu gehören eine ganzheitliche sozialpädagogische Beratung und Begleitung, auch unter Berücksichtigung des privaten und familiären Umfeldes.

Frist und Status

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.

weitere Informationen Näheres zur Kostenerstattung regeln die ergänzenden Förderkriterien.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag,Projektbeschreibung,gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen

Wer kann ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen beantragen?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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