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Antrag möglichZuschuss

ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Gleichstellung der Geschlechter.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Ihre Projekte werden in den folgenden 4 Handlungsfeldern gefördert: Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt: für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben sollten in der Regel 2.000.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten. Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Förderaufrufe veröffentlicht. Im Rahmen eines Aufrufs können Sie Interessenbekundungen einreichen. Aufrufe zur Interessensbekundung werden ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht. Ihre Interessenbekundung reichen Sie bitte elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000.000 €.

Frist und Status

Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_esf_wandel_der_arbeit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Nicht förderfähig

  • •Nicht gefördert werden Maßnahmen
  • •die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören
  • •reine Forschungsvorhaben
  • •Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen.

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Häufige Fragen zu ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern

Wer kann ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern beantragen?

Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern?

Förderbetrag: 2.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern beantragen?

Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe.

Wer ist Fördergeber von ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern zur Gruppe „bmas_esf_wandel_der_arbeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

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