Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Das Programm fördert Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Gleichstellung der Geschlechter.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000.000 €.
Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_esf_wandel_der_arbeit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Unternehmen
Förderbetrag: 2.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern zur Gruppe „bmas_esf_wandel_der_arbeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →