ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Programm fördert Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Gleichstellung der Geschlechter.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 2.000.000 €.
Frist und Status
Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_esf_wandel_der_arbeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Maßnahmen
- •die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören
- •reine Forschungsvorhaben
- •Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern
Wer kann ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern beantragen?
Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern?
Förderbetrag: 2.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern beantragen?
Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe.
Wer ist Fördergeber von ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern zur Gruppe „bmas_esf_wandel_der_arbeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit