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Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Maßnahmen, die der Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte dienen. Die Teilnehmenden können je 300 Unterrichtseinheiten besuchen. Sie erhalten die Förderung als zeitlich begrenzten Zuschuss. Eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich, falls Eigen- oder Drittmittel nicht erbracht werden können. Förderungen des Bundes sind nur nachrangig möglich. Daher müssen Sie bei einzelnen Projekten normalerweise Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben sicherstellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) realisiert die Kurse in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Die Bundesländer treffen eine Vorauswahl einer potenziellen Zentralstelle und teilen diese Auswahl dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit. Nach positiver Förderentscheidung werden Sie als Einrichtung durch das BAMF aufgefordert, Ihren Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) einzureichen. Das Auswahlverfahren für die Träger unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im Internet auf der Seite des BAMF.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_erstorientierungskurse“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, die seit mindestens einem Jahr im gesamten Bundesland in der Flüchtlingsarbeit oder der Flüchtlingshilfe aktiv sind, bundeslandweit tätige (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren vorrangiges Ziel entweder die Flüchtlingshilfe oder die Erwachsenenbildung ist, sowie Volkshochschulen und Volkshochschulverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Inhalte und die Organisation der Kurse müssen sich nach dem jeweils aktuellen Konzept, herausgegeben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), richten.

Jeder Kurs muss aus 6 Modulen und maximal 300 Unterrichtseinheiten bestehen.

Das Modul „Werte und Zusammenleben“ ist dabei verpflichtend.

Die Teilnehmendenzahl pro Kurs muss mindestens 10 und darf maximal 20 betragen.

Von einer Förderung ausgenommen sind schulpflichtige Personen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte

Wer kann Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?

Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung

Bis wann kann man Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte zur Gruppe „bmi_erstorientierungskurse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
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Zuschuss
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