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Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Maßnahmen, die der Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte dienen. Die Teilnehmenden können je 300 Unterrichtseinheiten besuchen. Sie erhalten die Förderung als zeitlich begrenzten Zuschuss. Eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich, falls Eigen- oder Drittmittel nicht erbracht werden können. Förderungen des Bundes sind nur nachrangig möglich. Daher müssen Sie bei einzelnen Projekten normalerweise Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben sicherstellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) realisiert die Kurse in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Die Bundesländer treffen eine Vorauswahl einer potenziellen Zentralstelle und teilen diese Auswahl dem BAMF mit. Nach positiver Förderentscheidung werden Sie als Einrichtung durch das BAMF aufgefordert, Ihren Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_erstorientierungskurse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, die seit mindestens einem Jahr in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Volkshochschulen und Volkshochschulverbände.

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Häufige Fragen zu Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte

Wer kann Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?

Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung

Bis wann kann man Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte zur Gruppe „bmi_erstorientierungskurse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit