Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Wenn Sie Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_erstorientierungskurse“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, die seit mindestens einem Jahr im gesamten Bundesland in der Flüchtlingsarbeit oder der Flüchtlingshilfe aktiv sind, bundeslandweit tätige (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren vorrangiges Ziel entweder die Flüchtlingshilfe oder die Erwachsenenbildung ist, sowie Volkshochschulen und Volkshochschulverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Inhalte und die Organisation der Kurse müssen sich nach dem jeweils aktuellen Konzept, herausgegeben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), richten.
Jeder Kurs muss aus 6 Modulen und maximal 300 Unterrichtseinheiten bestehen.
Das Modul „Werte und Zusammenleben“ ist dabei verpflichtend.
Die Teilnehmendenzahl pro Kurs muss mindestens 10 und darf maximal 20 betragen.
Von einer Förderung ausgenommen sind schulpflichtige Personen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte
Wer kann Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Bis wann kann man Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte?
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte zur Gruppe „bmi_erstorientierungskurse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit