Zuschüsse zu Personalausgaben für KMU in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse in technischen Fachrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Der Arbeitsplatz muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden, die neu eingestellte Person muss eine Ersteinstellung sein oder der Abschluss darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Der Arbeitsvertrag muss unbefristet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Personalausgabenberechnung,De-minimis-Erklärung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschüsse zu Personalausgaben für KMU in Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Zuschüsse zu Personalausgaben für KMU in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschüsse zu Personalausgaben für KMU in Mecklenburg-Vorpommern?
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Zuschüsse zu Personalausgaben für KMU in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschüsse zu Personalausgaben für KMU in Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern