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Ersteinstellung von Personal – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben für die Einstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern..

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Zuschüsse zu den Personalausgaben bei der Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen für Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen und mit Technikerabschluss. Die Förderung umfasst direkte Personalausgaben für neue und zusätzliche Beschäftigungs­verhältnisse im Unternehmen, wobei der Arbeitsplatz im Land Mecklenburg-Vorpommern liegen muss. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben, begrenzt auf maximal 30.000,00 EUR in den ersten 12 Monaten und maximal 15.000,00 EUR in den folgenden 12 Monaten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Unternehmen müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein und dürfen nicht in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig sein, die von der Förderung ausgeschlossen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Personalausgabenberechnung für das beantragte Beschäftigungsverhältnis

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Häufige Fragen zu Ersteinstellung von Personal

Wer kann Ersteinstellung von Personal beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie hoch ist die Förderung bei Ersteinstellung von Personal?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Ersteinstellung von Personal beantragen?

Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Ersteinstellung von Personal?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern