Ersteinstellung von Personal – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben für die Einstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Unternehmen müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein und dürfen nicht in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig sein, die von der Förderung ausgeschlossen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Personalausgabenberechnung für das beantragte Beschäftigungsverhältnis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ersteinstellung von Personal
Wer kann Ersteinstellung von Personal beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie hoch ist die Förderung bei Ersteinstellung von Personal?
Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Ersteinstellung von Personal beantragen?
Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Ersteinstellung von Personal?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern