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Erstattung der Straßenbaubeiträge – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Land erstattet Gemeinden die Einnahmeausfälle aus Straßenbaubeiträgen für bestimmte Straßenbaumaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden.

Was wird gefördert?

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24.06.2019 entfallen für die Gemeinden die Einnahmen aus der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Für alle gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begann, erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern als finanziellen Ausgleich die nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf der Grundlage der gemeindlichen Satzung zu kalkulierenden Beitragsforderungen. Straßenbaumaßnahmen, deren zugrunde liegende Satzung nach dem 31.10.2018 erlassen wurde, bleiben dabei unberücksichtigt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Die Straßenbaumaßnahmen müssen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begonnen worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Akte zu der konkreten Straßenbaumaßnahme,Antragsformular

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Häufige Fragen zu Erstattung der Straßenbaubeiträge

Wer kann Erstattung der Straßenbaubeiträge beantragen?

Gemeinden

Wer ist Fördergeber von Erstattung der Straßenbaubeiträge?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern