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Erstattung Straßenbaubeiträge – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Erstattung des Beitragsausfalls aufgrund des Wegfalls der Straßenbaubeiträge für Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden.

Was wird gefördert?

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24.06.2019 entfallen für die Gemeinden die Einnahmen aus der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Für alle gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begann, erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern als finanziellen Ausgleich die nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht zu kalkulierenden Beitragsforderungen. Straßenbaumaßnahmen, deren zugrunde liegende Satzung nach dem 31.10.2018 erlassen wurde, bleiben dabei grundsätzliche unberücksichtigt.

Frist und Status

Anträge sind für Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begonnen wurden, zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Die Erstattung gilt nur für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung im genannten Zeitraum begann und deren Satzung vor dem 31.10.2018 erlassen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Akte zu der konkreten Straßenbaumaßnahme,Antragsformular

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Häufige Fragen zu Erstattung Straßenbaubeiträge

Wer kann Erstattung Straßenbaubeiträge beantragen?

Gemeinden

Bis wann kann man Erstattung Straßenbaubeiträge beantragen?

Anträge sind für Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begonnen wurden, zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Erstattung Straßenbaubeiträge?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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