Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 45 Tagen
Das Land erstattet Gemeinden die Einnahmeausfälle aus Straßenbaubeiträgen für bestimmte Straßenbaumaßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die Straßenbaumaßnahmen müssen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begonnen worden sein.
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Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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