Erstattung der Straßenbaubeiträge – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Land erstattet Gemeinden die Einnahmeausfälle aus Straßenbaubeiträgen für bestimmte Straßenbaumaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Die Straßenbaumaßnahmen müssen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begonnen worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Akte zu der konkreten Straßenbaumaßnahme,Antragsformular
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erstattung der Straßenbaubeiträge
Wer kann Erstattung der Straßenbaubeiträge beantragen?
Gemeinden
Wer ist Fördergeber von Erstattung der Straßenbaubeiträge?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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- Mecklenburg-Vorpommern