Erstattung Straßenbaubeiträge – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Erstattung des Beitragsausfalls aufgrund des Wegfalls der Straßenbaubeiträge für Gemeinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sind für Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begonnen wurden, zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Die Erstattung gilt nur für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung im genannten Zeitraum begann und deren Satzung vor dem 31.10.2018 erlassen wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Akte zu der konkreten Straßenbaumaßnahme,Antragsformular
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erstattung Straßenbaubeiträge
Wer kann Erstattung Straßenbaubeiträge beantragen?
Gemeinden
Bis wann kann man Erstattung Straßenbaubeiträge beantragen?
Anträge sind für Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begonnen wurden, zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Erstattung Straßenbaubeiträge?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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