Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: September 2026 · Geprüft vor 41 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) für Hilfesuchende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Errichtung Ihrer neuen upB ist im Versorgungsgebiet einer Klinik für Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayern noch keine weitere upB ansässig.
Sie oder mindestens eine der für Sie ehrenamtlich tätigen Personen sind Mitglied in einem der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger (vor allem der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
(BayPE) und der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
– LApK).
Sie verpflichten sich, die für Sie ehrenamtlich tätigen Personen für die Arbeit in Ihrer upB weiterzubilden, eine Rückmeldung nach Eingang einer Anfrage eines Hilfesuchenden innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten und das dazu nötige ehrenamtliche Personal einzusetzen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Wer kann Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?
unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB)
Wie hoch ist die Förderung bei Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?
Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern