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Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Stand: September 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) für Hilfesuchende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt den flächendeckenden Ausbau unabhängiger Beschwerdestellen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen (Hilfesuchende) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym bei Fragen, Anregungen und Beschwerden, insbesondere auch im Verhältnis zwischen diesen und Einrichtungen der stationären oder ambulanten psychiatrischen Versorgung, zur Verfügung stehen und auch vermittelnd tätig werden. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 je upB und Jahr. Für die Erstausstattung kann zusätzlich ein Festbetrag von bis zu EUR 2.000 je upB gewährt werden. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Errichtung Ihrer neuen upB ist im Versorgungsgebiet einer Klinik für Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayern noch keine weitere upB ansässig.

Sie oder mindestens eine der für Sie ehrenamtlich tätigen Personen sind Mitglied in einem der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger (vor allem der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.

(BayPE) und der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.

– LApK).

Sie verpflichten sich, die für Sie ehrenamtlich tätigen Personen für die Arbeit in Ihrer upB weiterzubilden, eine Rückmeldung nach Eingang einer Anfrage eines Hilfesuchenden innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten und das dazu nötige ehrenamtliche Personal einzusetzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)

Wer kann Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?

unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB)

Wie hoch ist die Förderung bei Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern