Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung für Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen für Hilfesuchende.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)
Wer kann Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?
unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB)
Wie hoch ist die Förderung bei Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?
Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern