Fördergeber: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz oder in der Landschaftspflege.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Vorhaben muss der Umsetzung von Forschungsergebnissen dienen, Modellcharakter haben und darf vor der Bewilligung nicht begonnen worden sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Fördergeber ist Bundesamt für Naturschutz (BfN). Quelle: nrwbank.
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