Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Wenn Sie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturschutz“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Von der Antragstellung ausgenommen sind die Länder.
Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder der Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich.
Ihr Projekt hat Modellcharakter.
Ihr Vorhaben hat Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland.
Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch.
Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Wer kann Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege zur Gruppe „bmukn_naturschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
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