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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Art des Vorhabens und der Antragstellenden richtet. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, ausgenommen sind die Länder.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Ihr Vorhaben darf noch nicht begonnen haben und muss der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis dienen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Wer kann Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege zur Gruppe „bmukn_naturschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit