Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Ihr Vorhaben darf noch nicht begonnen haben und muss der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis dienen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Wer kann Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege zur Gruppe „bmukn_naturschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit