ERP-Gründerkredit – StartGeld – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld unterstützt Existenzgründer und Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Vorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_erp_gruenderkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ERP-Gründerkredit – StartGeld
Wer kann ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Bis wann kann man ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von ERP-Gründerkredit – StartGeld?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist ERP-Gründerkredit – StartGeld mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Gründerkredit – StartGeld zur Gruppe „bmwi_erp_gruenderkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit