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ERP-Gründerkredit – StartGeld – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld unterstützt Existenzgründer und Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Vorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist ein Darlehen, das speziell für Existenzgründungen und die Festigung von Unternehmen konzipiert wurde. Die Förderung erfolgt bundesweit und richtet sich an Existenzgründer sowie bestehende Unternehmen. Die Kredite werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_erp_gruenderkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu ERP-Gründerkredit – StartGeld

Wer kann ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Bis wann kann man ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von ERP-Gründerkredit – StartGeld?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist ERP-Gründerkredit – StartGeld mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Gründerkredit – StartGeld zur Gruppe „bmwi_erp_gruenderkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit