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ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Der ERP-Förderkredit unterstützt Existenzgründer und Unternehmen bei der Finanzierung von Gründung und Nachfolge.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördert Existenzgründungen sowie die Festigung und Finanzierung von Unternehmen. Die Förderung richtet sich an Existenzgründer und bestehende Unternehmen, die finanzielle Unterstützung benötigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erp_f_rderkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Wer kann ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Bis wann kann man ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge zur Gruppe „kfw_erp_f_rderkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit