ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Der ERP-Förderkredit unterstützt KMU bei Investitionen und Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erp_kredit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Ihr Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein und die EU-KMU-Definition erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen
- •Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- •Treuhandkonstruktionen
- •stille Beteiligungen
- •Vermögensübertragungen
- •Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Wer kann ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung?
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung zur Gruppe „kfw_erp_kredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit