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ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Der ERP-Förderkredit unterstützt KMU bei Investitionen und Betriebsmitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen: Anschaffungen (Investitionen), Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software, laufende Kosten (Betriebsmittel), liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingkosten, Beratungskosten, Material- und Warenlager, Unternehmensnachfolge und -beteiligung. Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen EUR pro Vorhaben für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen und maximal 7,5 Millionen EUR für Betriebsmittel und Warenlager.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erp_kredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Ihr Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein und die EU-KMU-Definition erfüllen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • stille Beteiligungen
  • Vermögensübertragungen
  • Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.

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Häufige Fragen zu ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung

Wer kann ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung zur Gruppe „kfw_erp_kredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit