ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Der ERP-Förderkredit unterstützt KMU bei Investitionen und Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erp_kredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Ihr Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein und die EU-KMU-Definition erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen
- •Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- •Treuhandkonstruktionen
- •stille Beteiligungen
- •Vermögensübertragungen
- •Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Wer kann ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung?
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung zur Gruppe „kfw_erp_kredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit