Erneuerbare Energien – Standard (270) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Förderkredit für Strom und Wärme zur Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Frist und Status
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erneuerbare Energien – Standard (270)
Wer kann Erneuerbare Energien – Standard (270) beantragen?
In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller.
Wie hoch ist die Förderung bei Erneuerbare Energien – Standard (270)?
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Erneuerbare Energien – Standard (270) beantragen?
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Wer ist Fördergeber von Erneuerbare Energien – Standard (270)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit