Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Der Förderkredit für Strom und Wärme zur Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Antragsberechtigt sind: In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller..
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erneuerbare Energien – Standard (270) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenIn- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller.
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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