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Erneuerbare Energien – Standard (270) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Förderkredit für Strom und Wärme zur Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller..

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.

Frist und Status

Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbliche Bestätigung zum Antrag

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Erneuerbare Energien – Standard (270)

Wer kann Erneuerbare Energien – Standard (270) beantragen?

In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller.

Wie hoch ist die Förderung bei Erneuerbare Energien – Standard (270)?

Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Erneuerbare Energien – Standard (270) beantragen?

Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungs-Partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Wer ist Fördergeber von Erneuerbare Energien – Standard (270)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit