Erneuerbare Energien Programmteil Tiefengeothermie – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: SIKB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt die Erschließung und Nutzung von Erdwärme aus großer Tiefe.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen, privatwirtschaftliche Unternehmen, Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SIKB.
Voraussetzungen
Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts.
Hersteller sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen können ebenfalls nicht gefördert werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erneuerbare Energien Programmteil Tiefengeothermie
Wer kann Erneuerbare Energien Programmteil Tiefengeothermie beantragen?
Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen, privatwirtschaftliche Unternehmen, Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Erneuerbare Energien Programmteil Tiefengeothermie?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Erneuerbare Energien Programmteil Tiefengeothermie?
Fördergeber ist SIKB. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit