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Erneuerbare Energien - Programmteil Standard – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: SIKB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Dieses Programm fördert Investitionen in erneuerbare Energien wie Solaranlagen und Wärmepumpen mit zinsgünstigen Krediten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen, privatwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Ihre Investitionen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und finanziert Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie z. B. aus Sonne, Wasser, Wind, Biomasse und Erdwärme. Der Kredit läuft in der Regel 5 oder 10 Jahre, mit der Möglichkeit von tilgungsfreien Anlaufjahren. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten ohne Mehrwertsteuer bis maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SIKB.

Voraussetzungen

Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie der Erwerb von gebrauchten Anlagen.

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Häufige Fragen zu Erneuerbare Energien - Programmteil Standard

Wer kann Erneuerbare Energien - Programmteil Standard beantragen?

Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen, privatwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Erneuerbare Energien - Programmteil Standard?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Erneuerbare Energien - Programmteil Standard?

Fördergeber ist SIKB. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit