Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Ernährungsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes fördert Projekte zur gesunden Ernährung für Kinder und Jugendliche mit einer maximalen Förderhöhe von 5.000,00 €.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert bundesweit Projekte zum Thema gesunde und ausgewogene Ernährung, zum Beispiel Kochkurse in Kinderhäusern.
Für das Deutsche Kinderhilfswerk sind die folgenden Punkte besonders wichtig. Sie fließen in die Entscheidung über die Förderanträge und die Beurteilung der Sachberichte besonders ein.
Förderrichtlinien
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spendenmitteln Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen steht dabei im Vordergrund. Gefördert werden Projekte von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine (auch Fördervereine von Schulen) und Bürgerinitiativen . Nicht gefördert werden : Gebietskörperschaften, öffentliche Träger (Schulen), GmbHs.
Die Förderhöhe beträgt maximal 5.000,00 € als Festbetragsfinanzierung, davon maximal 2.500,00 € für Honorare. Personalkosten angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig . Der Zuschuss ist sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. In der Regel müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projektes durch den Projektträger als Eigenleistung erbracht oder durch Drittmittel finanziert werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist bindend.
Antragsfristen: Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
ACHTUNG : Die Projektanträge müssen einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (bei Privatpersonen z.B. die Kopie des Personalausweises, bei gemeinnützigen Vereinen z.B. die Satzung, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes und ein Vereinsregisterauszug) beim Deutschen Kinderhilfswerk vorliegen. Ansonsten werden die Anträge nicht bearbeitet.
Die Entscheidung über die Förderung des Antrags erfolgt innerhalb von ca. vier Wochen. Antragsteller erhalten per Email eine Rückmeldung über den Eingang des Antrages.
Die Antragstellung erfolgt online im Förderportal des Deutschen Kinderhilfswerkes, links „Sonderfonds“ und anschließend „Ernährungsfonds“ auswählen.
• Link zu Förderdatenbank
• FAQ
• Allgemeine Grundsätze der Förderung
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 5.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
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