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  4. /Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten
Antrag möglichZuschuss

Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, durch die der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und der Naturtourismus gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“. Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen: nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,nachhaltige digitale Maßnahmen sowieProjekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten. Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, können Sie einen Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Einreichungsrunden bis 31.1.2025

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,Kommunen,kommunale Unternehmen und Einrichtungen,Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden,sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen und den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zugeordnet werden können.

Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.Im Fall von Kooperationsvorhaben müssen die Kooperationspartnerinnen und -partner einen schriftlichen „Letter of Intent“ vorlegen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, wie Sie das Projekt nach Ablauf der Förderung unterhalten und wirtschaftlich weiterführen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Letter of Intent (bei Kooperationsvorhaben)

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten

Wer kann Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten beantragen?

Einreichungsrunden bis 31.1.2025

Wer ist Fördergeber von Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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