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Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten planen. Sie erhalten die Förderung für die Anlage von Blänken und Artenschutzgewässern, die Neuanlage von Streuobstwiesen, den Instandsetzungsschnitt von Kopfbäumen, Renaturierung, Entbuschungen, Freistellungen und Anpflanzungen, die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen, die Erstellung von Aussichtsplattformen, die Erstellung von Informationstafeln, den Grunderwerb auch zu Tauschzwecken von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen zur Herausnahme aus der Nutzung oder zur naturschutzfachlich bedingten Folgenutzung, die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Länder und des Bundes, Träger von Naturparken, die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen.

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Häufige Fragen zu Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes

Wer kann Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes?

Förderbetrag: ab 1.000 €.

Bis wann kann man Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes?

Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen