Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für investive Maßnahmen des Naturschutzes und Grunderwerb von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Länder und des Bundes, Träger von Naturparken, die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Antragsberechtigt für Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme müssen Sie in den in der Richtlinie genannten Gebieten durchführen.
Dazu gehören Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-Richtlinie, europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte Biotope, Gebiete mit Vorkommen der Arten der Anhänge der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Gebiete.
Je nach Art der Anpflanzungen müssen Sie diese mindestens 5 bis 10 Jahre pflegen.
Biotope sowie Anlagen und Einrichtungen für den Artenschutz müssen Sie mindestens 10 Jahre unterhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen
Förderbetrag: ab 1.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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