Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Länder und des Bundes, Träger von Naturparken, die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes
Wer kann Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes?
Förderbetrag: ab 1.000 €.
Bis wann kann man Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes?
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen