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Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten planen. Sie erhalten die Förderung für die Anlage von Blänken und Artenschutzgewässern, die Neuanlage von Streuobstwiesen, den Instandsetzungsschnitt von Kopfbäumen, Renaturierung, Entbuschungen, Freistellungen und Anpflanzungen, die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen, die Erstellung von Aussichtsplattformen, die Erstellung von Informationstafeln, den Grunderwerb auch zu Tauschzwecken von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen zur Herausnahme aus der Nutzung oder zur naturschutzfachlich bedingten Folgenutzung, die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für investive Maßnahmen des Naturschutzes und Grunderwerb von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Länder und des Bundes, Träger von Naturparken, die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.

Antragsberechtigt für Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme müssen Sie in den in der Richtlinie genannten Gebieten durchführen.

Dazu gehören Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-Richtlinie, europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte Biotope, Gebiete mit Vorkommen der Arten der Anhänge der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Gebiete.

Je nach Art der Anpflanzungen müssen Sie diese mindestens 5 bis 10 Jahre pflegen.

Biotope sowie Anlagen und Einrichtungen für den Artenschutz müssen Sie mindestens 10 Jahre unterhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes

Wer kann Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes?

Förderbetrag: ab 1.000 €.

Bis wann kann man Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes?

Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen