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Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Saarland unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand, Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente, Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen, denkmalwerten Ausstattung, Sicherung oberirdischer, archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz, Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen, Gutachten und Ähnliches. Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme. Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.

Die Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein.

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Häufige Fragen zu Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Wer kann Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?

Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?

Förderbetrag: 500 € – 10.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung und Kultur (MBK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 10.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland