Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 10.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein.
Bei genehmigungsfreien Maßnahmen müssen Sie sich mit dem Landesdenkmalamt abstimmen.
Das Landesdenkmalamt muss die ausgeführten Arbeiten abnehmen.
Ihr Kulturdenkmal muss sich im Saarland befinden.
Handelt es sich um ein bewegliches Kulturdenkmal, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn es überwiegend im Saarland aufbewahrt oder betrieben wird.
Sie dürfen mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht beginnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der laufenden Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)
Wer kann Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?
Förderbetrag: 500 € – 10.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung und Kultur (MBK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 10.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland