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Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand, Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente, Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen, denkmalwerten Ausstattung, Sicherung oberirdischer, archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz, Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen, Gutachten und Ähnliches. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme. Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung. Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben auf. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein.

Bei genehmigungsfreien Maßnahmen müssen Sie sich mit dem Landesdenkmalamt abstimmen.

Das Landesdenkmalamt muss die ausgeführten Arbeiten abnehmen.

Ihr Kulturdenkmal muss sich im Saarland befinden.

Handelt es sich um ein bewegliches Kulturdenkmal, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn es überwiegend im Saarland aufbewahrt oder betrieben wird.

Sie dürfen mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht beginnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der laufenden Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen.

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Häufige Fragen zu Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Wer kann Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?

Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?

Förderbetrag: 500 € – 10.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung und Kultur (MBK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 10.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland