Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Saarland unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 10.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung und Kultur (MBK).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.
Die Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)
Wer kann Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?
Förderbetrag: 500 € – 10.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung und Kultur (MBK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Saarland
- → Fördermittel für Kommunen
- → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) – Kapitaloffensive für Existenzgründer und aufstrebende Unternehmen
- → SIKB Partnerprogramm Standard
- → Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 10.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland