Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 157 Tagen
Förderkredit für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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