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Antrag möglichDarlehen

Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 157 Tagen

Förderkredit für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Der Ergänzungskredit (523) fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde. Der Kredit kann nur beantragt werden, wenn eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt. Die maximale Kredithöhe beträgt 5 Millionen Euro, es gibt keinen Mindestbetrag. Der Kreditbetrag wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschusszusage ermittelt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss,Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss

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Häufige Fragen zu Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)

Wer kann Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) beantragen?

Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €.

Bis wann kann man Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) beantragen?

Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage

Wer ist Fördergeber von Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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