Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Förderkredit für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss,Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
Wer kann Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) beantragen?
Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Bis wann kann man Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) beantragen?
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage
Wer ist Fördergeber von Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit