Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Förderkredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Vereine..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Der Zuschuss darf bei Beantragung des Ergänzungskredites noch nicht ausgezahlt worden sein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss,Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Wer kann Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude beantragen?
Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Vereine.
Wie hoch ist die Förderung bei Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Bis wann kann man Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude beantragen?
Der Zuschuss darf bei Beantragung des Ergänzungskredites noch nicht ausgezahlt worden sein.
Wer ist Fördergeber von Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit