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Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW, BAFA

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderkredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Der Ergänzungskredit fördert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des BAFA beantragt werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Der Kreditbetrag kann bis zu 5 Mio. Euro betragen, es gibt keinen Mindestbetrag. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des Kreditbetrags.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW, BAFA.

Voraussetzungen

Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss,Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude beantragen?

natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude beantragen?

Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist KfW, BAFA. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit