Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden durch einen Ergänzungskredit.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts.
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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