Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW, BAFA
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderkredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW, BAFA.
Voraussetzungen
Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss,Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude beantragen?
natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude beantragen?
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW, BAFA. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit