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Erasmus+ und eTwinning – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Stand: September 2026 · Geprüft vor 62 Tagen

Förderung von europäischen Partnerschaften und Mobilität für Schulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Allgemeinbildende Schulen und Lehrkräfte.

Was wird gefördert?

Das EU-Programm Erasmus+ unterstützt Schulen bei der Teilnahme an europäischen Partnerschaften und Lernerfahrungen. Es umfasst die Fortbildung von Lehrkräften sowie die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und den Austausch bewährter Praktiken. Das eTwinning-Programm vernetzt Schulen und vorschulische Einrichtungen aus Europa über das Internet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Erasmus+ und eTwinning"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Erasmus+ und eTwinning

Wer kann Erasmus+ und eTwinning beantragen?

Allgemeinbildende Schulen und Lehrkräfte

Wer ist Fördergeber von Erasmus+ und eTwinning?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.

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Förderregion
Bundesweit