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Erasmus+ und eTwinning – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Förderung von europäischen Partnerschaften und Mobilität für Schulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Allgemeinbildende Schulen und Lehrkräfte.

Was wird gefördert?

Das EU-Programm Erasmus+ unterstützt Schulen bei der Teilnahme an europäischen Partnerschaften und Lernerfahrungen. Es umfasst die Fortbildung von Lehrkräften sowie die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und den Austausch bewährter Praktiken. Das eTwinning-Programm vernetzt Schulen und vorschulische Einrichtungen aus Europa über das Internet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

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Häufige Fragen zu Erasmus+ und eTwinning

Wer kann Erasmus+ und eTwinning beantragen?

Allgemeinbildende Schulen und Lehrkräfte

Wer ist Fördergeber von Erasmus+ und eTwinning?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.

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Bundesweit