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Erasmus+ und eTwinning – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung von europäischen Partnerschaften und Mobilität für Schulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Allgemeinbildende Schulen und Lehrkräfte.
Was wird gefördert?
Das EU-Programm Erasmus+ unterstützt Schulen bei der Teilnahme an europäischen Partnerschaften und Lernerfahrungen. Es umfasst die Fortbildung von Lehrkräften sowie die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und den Austausch bewährter Praktiken. Das eTwinning-Programm vernetzt Schulen und vorschulische Einrichtungen aus Europa über das Internet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erasmus+ und eTwinning
Wer kann Erasmus+ und eTwinning beantragen?
Allgemeinbildende Schulen und Lehrkräfte
Wer ist Fördergeber von Erasmus+ und eTwinning?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.
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